Erwerbsvoraussetzungen

Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr.

Artikel die mit "18+ - Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr." gekennzeichnet sind, können nur von Personen erworben werden die das 18 Lebensjahr vollendet haben. Bitte lassen Sie uns als Beleg einen Scan der Vorder - und Rückseite des Personalausweises an [email protected] zukommen.

Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis nach §27 SprengG.

Treibladungspulver können nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetzt (SprengG) erworben. Der Erwerb des jeweilige Stoffes muss ausdrücklich in der Erlaubnis benannt sein. Zudem muss das Entsprechende Mengenkontingent noch frei sein. Ein Versand dieser Stoffe ist nicht möglich. Sie können diese Artikel nur persönlich unter Vorlage Ihrer Original Erlaubnis in unserem Ladengeschäft abholen.

Erwerbsberechtigung - Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis.

Je nach Art der Erwerbsberechtigung benötigen wir nachfolgend genannten Dokumente von Ihnen. Bitte senden Sie diese per E-Mail an [email protected]. Bitte alle Scans/Fotos immer in Farbe und in guter Auflösung. Das zusenden von Dokumenten per WhatsApp ist nicht möglich. Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente.

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind erwerbspflichtige Waffe innerhalb von zwei Wochen ab Erwerbsdatum bei Ihrer Waffenbehörde anzumelden. Als Erwerbsdatum gilt das Datum an dem Sie eine Waffe bei uns im Ladengeschäft abgeholt haben, oder wann eine Waffe an Sie Versendet wurde (Versanddatum). Das Datum der Bestellung über unseren Shop ist hierbei unerheblich.

Bei Erwerb auf Jagdschein (Jäger mit WBK):

Bitte lasse Sie uns einen Scan/Foto aller beschriebenen Seiten, incl. Seite 1, ihres Jagdscheins zukommen. Sollte Ihre Anschrift im Jagdschein nicht mehr zutreffend sein, benötigen wir zudem einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises. Zusätzlich benötigen wir einen Scan/Foto Ihrer WBK. Bitte aufgeklappt, von vorne und hinten, so dass alle Seiten sichtbar sind. Sollten auf Ihrer WBK keine NWR-IDs aufgedruckt sein, so benötigen wir Ihre NWR-Personen-ID und die zu der WBK zugehörige NWR-Erlaubnis-ID. Sofern Sie über mehrere WBKs verfügen, senden Sie uns bitte die WBK auf welcher die Eintragung erfolgen soll. Sind alle Plätze auf der WBK belegt, so senden Sie uns einfach die zuletzt ausgestellte WBK. Ihre Behörde stellt Ihnen in diesem Fall bei der Anmeldung der Waffe eine neue WBK aus.

Bei Erwerb auf Jagdschein (Jungjäger ohne WBK):

Bitte lasse Sie uns einen Scan/Foto aller beschriebenen Seiten, incl. Seite 1, Ihres Jagdscheins zukommen. Bitte weisen Sie uns dabei darauf hin, dass Sie Jungjäger und noch nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Teilen Sie uns zudem Telefonnummer und E-Mail der für Sie zuständigen Waffenbehörde mit.

Bei Erwerb auf Sportschützen WBK (gelb):

Bitte lassen Sie uns einen aktuellen Scan/Foto der Vorder- und Rückseite Ihrer Sportschützen WBK und des Personalausweises zukommen. Sofern In Ihrer WBK nicht Ihre NWR-Personen- und Erlaubnis-ID eingedruckt sind, benötigen wir diese zusätzlich.

Beachten Sie als Sportschütze bitte das Erwerbsstreckungsgebot, wonach Sie nur 2 Waffen binnen 6 Monaten erwerben dürfen (§14 Abs. 3 WaffG) sowie die Begrenzung auf maximal 10 Waffen (§14 Abs. 6 WaffG).

Bei Erwerb auf WBK (grün):

Bitte lassen Sie uns einen aktuellen Scan/Foto der Vorder- und Rückseite Ihrer WBK mit entsprechendem Voreintrag und Ihres Personalausweises zukommen. Sofern auf Ihrer WBK nicht Ihre NWR-Personen- und Erlaubnis-ID aufgedruckt ist, benötigen wir zusätzlich Ihre NWR-IDs.

Bei Erwerb auf Sammler/Sachverständigen WBK (rot):

Scan der ersten Seite Ihrer Sammler/Sachverständigen WBK, sowie Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises. Sofern In Ihrer WBK nicht Ihre NWR-Personen- und Erlaubnis-ID eingedruckt sind, benötigen wir diese zusätzlich.

Bei Erwerb als Händler:

Scan der aktuellen Waffenhandelserlaubnis. Sowie Ihre NWR-Firmen und Erlaubnis-ID.