Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
Führen ist das Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte. Zum Führen von erlaubnisfreien SRS-Waffen wird ein kleiner Waffenschein benötigt. Der Transport von SRS Waffen von Ort zu Ort ist erlaubnisfrei, also ohne kleinen Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.
Jedes Schießen mit SRS-Waffen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG in denen keine Erlaubnis benötigt wird. Diese sind:
Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.