Vereinfachter Erwerb für WBK Inhaber ohne Bedürfnisnachweis (s. Anlage 2 WaffG, Unterabschnitt 3) und ohne Anrechnung auf das Kurzwaffenkontingent möglich. Voreintrag wird benötigt.
Hinweis: Die Waffe hat keine Seriennummer, dies ist jedoch bei Waffen „deren Bauart nach den §§ 7 und 8 des Beschussgesetzes zugelassen ist“ nicht notwendig (s. §24 WaffG).